Ratgeber | Guter Rat muss nicht teuer sein


Verkehrsunfall – was nun?

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Kosten, wenn Sie den Unfall, wie z.B. bei einem Auffahrunfall oder einem unachtsamen Fahrstreifenwechsel des Unfallgegners nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Die gegnerischen Haftpflichtversicherungen versuchen regelmäßig kurzfristig und direkt Kontakt mit dem Geschädigten aufzunehmen. Dies hat zur Folge, dass Geschädigte Ansprüche wie z.B. Nutzungsausfall, Auslagenpauschale oder im Falle einer Verletzung Schmerzensgeld bzw. Haushaltsführungsschaden übersehen oder der Höhe nach falsch einschätzen und im Endeffekt nicht durchsetzen. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setze ich mich vorab mit Ihnen in Verbindung.

Mieterhöhung – was nun?

Mieterhöhungen im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete bei frei finanzierten Wohnungen erfolgen in den meisten Fällen unter Hinweis auf das betreffende Mietspiegelfeld des Berliner Mietspiegels. Die Zustimmung kann vom Vermieter verlangt werden, wenn die Miete bei Zugang des Mieterhöhungsverlangens seit
mindestens einem Jahr unverändert ist. mehr

Die mangelhafte Pauschalreise – was nun?

Es gilt bloße Unannehmlichkeiten von echten Mängeln der Pauschalreise zu unterscheiden. Ein von dem Reiseveranstalter herausgegebener Prospekt kann, sofern dort gegebene Zusagen nicht eingehalten werden, Minderungsansprüche begründen, wie er diese auch -verklausuliert- durch einen entsprechenden Hinweis ausschließen kann (kurzer Transfer vom Flughafen zum Hotel = Fluglärm ist kein Mangel). Sämtliche Mängel müssen vor Ort bei der Reiseleitung unter Anfertigung einer Gesprächsnotiz unverzüglich gerügt werden. mehr